(Regierungsabkommen)
veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 43 Jahrgang vom 22. September 2000 (L 239, S. 13ff)
Hinweis:
Das Übereinkommen von 1985, das als Regierungsabkommen nicht im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, war die Grundlage für den Abbau der
Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebietes; ein Bezug zur Europäischen
Union bestand zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Erst mit dem völkerrechtlich
abgeschlossenen "Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens vom 14. Juni
1985" von 1990 begann der Abbau der Grenzkontrollen und der damit einhergehende
Informationsaustausch und die gemeinsamen Aktionen (wie z. B. gemeinsame
Visaerteilung).
vom 19. Juni 1990
veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 43 Jahrgang vom 22. September 2000 (L 239, S. 19ff) oder im deutschen Bundesgesetzblatt Teil II 1993 S. 1013ff.
Hinweis:
Das Übereinkommen wurde mitsamt dem Sekundärrecht, das aufgrund des
Übereinkommens vom Exekutivrat geschaffen wurde, gemäß dem
Protokoll vom 2. Oktober 1997 als "Verstärkte
Zusammenarbeit" in den Rahmen der Europäischen Union eingefügt. Es ist gemäß
Titel IV des Dritten Teils des EG-Vertrags (Stand von 2005), insbesondere des
Artikels 62 Nr. 1 des EG-Vertrags, zum Sekundärrecht der Europäischen Union
geworden, also nicht mehr in dem Status des Vertrags sondern eines EU-Rechtsakts
aufgrund der EU-Verträge.
Die Schengen-Übereinkommen sind wie das EUROPOL-Abkommen, das erste als Vertrag abgeschlossen, das zweite aufgrund des EU-Vertrags wie ein Vertrag abgeschlossen, doch nur Sekundärrecht der Europäischen Union und deshalb dem Vertragsrecht nicht mehr zuzurechnen. Das EUROPOL-Abkommen vom 26. Juli 1995 ist sogar vollständig durch einen Beschluss des Rates vom 6. April 2009 ersetzt worden.