Protokoll
zum Vertrag über die Europäische
Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaften
vom 7. Februar 1992
in der Fassung des Vertrags von Amsterdam vom 2. Okt. 1997
geändert durch
Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 (BGBl. II S. 1038)
Durch Artikel 1 Nr. 32 des Protokolls Nr. 1 zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 erhielt das Protokoll folgenden Titel:
"Protokoll
über Artikel 40.3.3 der Verfassung Irlands"
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN
SIND über folgende Bestimmung ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügt wird:
Der Vertrag über die Europäische Union, die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie die Verträge und Akte zur Änderung oder Ergänzung der genannten Verträge berühren nicht die Anwendung des Artikels 40.3.3 der irischen Verfassung in Irland.
Durch
Artikel 1 Nr. 2, 3 und 32 des Protokolls Nr. 1 zum, sowie Artikel 5 des
Vertrags von Lissabon vom 13. Dezember 2007 wurde das Protokoll wie folgt
geändert:
- der letzte Satz der Präambel erhielt folgende Fassung:
"SIND über folgende Bestimmungen
übereingekommen, die dem Vertrag über die Europäische Union, dem
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur
Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt sind:"
- die Worte "Der Vertrag über die Europäische Union, die Verträge zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaften" wurden ersetzt durch: "Die Verträge, der
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft".